Barrierefreiheit
Eine Website für alle.
Ich möchte, dass jeder meine Website nutzen kann, unabhängig von Einschränkungen, Endgerät oder Bedienweise. Als Kleinstunternehmen bin ich vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht verpflichtet, orientiere mich aber freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
Was ich dafür umsetze
- Die Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen. Der aktuelle Fokus ist deutlich sichtbar, und ein Link "Zum Inhalt springen" führt direkt zum Hauptbereich.
- Überschriften, Navigation und Hauptbereich sind klar ausgezeichnet, damit Screenreader die Seite gut erfassen.
- Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen, Fehlermeldungen erscheinen als Text.
- Bilder, die Inhalt tragen, haben Alternativtexte.
- Rechts unten auf jeder Seite findest du den Schalter "Hoher Kontrast". Er färbt Text, Linien und Akzente dunkler. Deine Wahl bleibt im Browser gespeichert.
- Texte sind in Sprache und Aufbau klar gehalten, Schriftgrößen lassen sich im Browser vergrößern.
- Animationen und der eigene Mauszeiger werden abgeschaltet, wenn dein Gerät "Bewegung reduzieren" meldet. Auf Touchgeräten gibt es den Mauszeiger nicht.
Geprüft
Stand September 2026 habe ich alle Seiten mit dem Testwerkzeug axe-core geprüft, in Desktop- und Smartphone-Breite. Es meldete keine Verstöße gegen die automatisch prüfbaren Regeln von WCAG 2.1 A und AA, dazu gehören Kontraste, Beschriftungen und Seitenstruktur. Automatische Tests erkennen nur einen Teil möglicher Hürden. Eine Prüfung mit Screenreader steht noch aus.
Noch nicht perfekt
Ich prüfe die Seite laufend, kann aber nicht ausschließen, dass einzelne Stellen noch Hürden enthalten. Wenn dir etwas auffällt, schreib mir bitte.
Hürde melden
Schreib mir an kontakt@hubig.info oder über das Kontaktformular. Nenne mir kurz die Seite und das Problem. Ich melde mich zeitnah und suche mit dir eine Lösung.
Barrierefreie Websites für deinen Betrieb
Für manche Betriebe, etwa mit Onlineshop oder Buchungsfunktion, gelten gesetzliche Pflichten. Ob das bei dir der Fall ist, klären wir im Erstgespräch. Eine rechtliche Beratung ersetzt das nicht.